Robert Eisinger (Stadtrat München, Städt. Fahrbereitschaft) an Curd Jürgens. München, 30.8.1946
Die ausserordentlich starke Kürzung der Kontingente an Flüssigkraftstoffen ab 1. September ds [sic!] Jahres macht einschneidende Massnahmen erforderlich.
Die Militärregierung und die zuständigen Bayerischen Spitzenbehörden haben der Versorgung mit Lebensmitteln und Brennstoffen, sowie dem Gesundheitsdienst die Priorität vor allen anderen Wirtschaftszweiegn eingeräumt. Trotzdem müssen auch bei diesen Sektoren gewisse Einsparungen erzielt werden. Zu berücksichtigen ist, dass eine erhebliche Steigerung des Brennholzeinschalges und der Abfuhr angeordnet ist und die Kartoffel-Kampagne bevorsteht.
Als Auswirkung dieser einschneidenden Veränderung in der Treibstoffversorgung muss Ihr Kraftfahrzeug
BY – 102 570
stillgelegt werden. Auf Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Verkehrs-angelegenheiten müssen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des letzten Tankausweises, spätestens jedoch bis zum 15.9.46, die BY-Kennzeichen, der Kraftfahrzeugschein und der Tankausweis gegen Empfangsbescheinigung bei der polizeilichen Zulassungsstelle, Sankt Martinstrasse 114, eingeliefert werden. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung erfolgt entschädigungslose Enteignung des Kraftfahrzeuges.
Einsprüchen gegen diesen Bescheid kann nicht stattgegeben werden, persönliche Vorstel-lungen finden keine Berücksichtigung.
Die Strassenverkehrsbehörden haben sich zu diesen Massnahmen, die unleugbar grosse Härten und Unbequemlichkeiten mit sich bringen, nur sehr schwer entschlossen. Sie waren jedoch unumgänglich notwendig, wenn die Lebensmittel- und Brennholzversorgung gesichert werden soll.
Der Stadtrat.
Städt. Fahrbereitschaft:
(Robert Eisinger)
Vorstand.
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