SCHACHNOVELLE (1960) Cinestar AG an Roxy-Film AG, 15.5.1959
Sehr geehrte Herren!
Gemäss § 8 des Vertrages vom 12. April 1957 haben wir das Drehbuch SCHACHNOVELLE geprüft und müssen es aus folgenden Gründen ablehnen:
a) Das Drehbuch ist weder in Form noch Qualität zufriedenstellend.
b) Das Drehbuch wurde nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert.
Wir üben jedoch unser vertraglich festgelegtes Recht des Rücktritts wegen Ihrer bereits sehr beträchtlichen Investitionen in diese Produktion nicht aus.
Deswegen sind wir auch bereit, den Film letztmalig endgültig auf den 25. April 1960 zu verschieben.
Hochachtungsvoll
Cinestar A.G.
Gebilligt:
gez. Curd Jürgens
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